AGB

Mietzeit

Die Mietzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 4 bzw. 24 Stunden ab Bestelltermin, nicht vom Abholzeitpunkt an. Samstags ist die 4 Stunden Mietzeit nur ab 08:00 Uhr oder ab 12:00 Uhr möglich. Längere Mietzeiten sind selbstverständlich auch zu anderen Zeiten je nach Verfügbarkeit möglich. Der Anhänger darf vom Mieter/Vertragspartner dritten Personen nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters überlassen werden.

Übernahme des Anhängers durch den Mieter

Wir überprüfen mit Ihnen den ordnungsgemäßen Zustand des Anhängers bei der Übergabe.

Sollten sich bei der Übergabe bereits Schäden an dem Anhänger befinden, lassen Sie sich diese bitte auf der Rückseite des Mietvertrages bestätigen, damit Sie bei der Rückgabe für diese Schäden nicht haften müssen. Bei der Übernahme ohne einen derartigen Vorbehalt erkennt der Mieter an, daß Ihm der Anhänger ohne Mängel ausgehändigt worden ist.

Lassen Sie sich bei Unkenntnis die Anhängerfunktion und Beladungsmöglichkeit erklären. Zurrmaterial bekommen Sie auf Verlangen vom Vermieter. Die transportierten Gegenstände müssen gegen Verrutschen gesichert werden.

Der Mieter hat sich vor Abfahrt von der richtigen Befestigung des Anhängers an seinem Zugfahrzeug zu überzeugen und die Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen.

Haftung

Die Anhänger sind Teilkasko, d.h. gegen Brand, Sturmschaden und Diebstahl mit Einschränkung versichert.

Der Anteil des Mieters als Aufwandsentschädigung gegenüber dem Vermieter beträgt pro Schadensfall (bei Brand,Sturm und Diebstahl) 10% des Anhänger-Neupreises.

Die transportierten Gegenstände sind vom Vermieter nicht versichert. Auch für Schäden durch Verschmutzung, Verseuchung oder Feuchtigkeit des Anhängerinnenraumes oder der Ladefläche haftet der Vermieter nicht. Der Haftungsausschluß gilt auch für Schäden am Ladegut, die durch schadhafte Teile des Anhängers hervorgerufen werden.

Übernimmt der Mieter das Fahrzeug mit Beschädigungen, so geht insoweit das Risiko auf ihn über. Der Mieter haftet für die Regulierung der Schäden am Anhänger, die von ihm schuldhaft verursacht worden sind. Soweit die Art des Schadens für ein Verschulden des Mieters spricht, d.h. wenn es sich nicht um typische Abnutzungs- oder Verschleißschäden handelt, hat der Mieter die Beweislast dafür, daß ihn kein Verschulden trifft.

Unfälle, Brand, Diebstahl sowie Sturmschäden sind unverzüglich dem Vermieter und der Polizei zu melden.

Für nachweisliche Mieteinnahmeverluste bis zur Wiederherstellung des Anhängers oder Nichtabgabe des Kfz-Scheines haftet der Mieter.

Der Vermieter ist berechtigt, diesen Schadenersatz pauschal mit täglich 60% des Tagesmietpreises (Reingewinn) geltend zu machen, wobei dem Mieter vorbehalten bleibt, einen eventuell geringeren Schaden zu beweisen.

Rückgabe

Die Verantwortung über den Anhänger oder dessen Teile bleibt bis zur Übernahme durch den Vermieter beim Mieter.

Stellt der Mieter den Anhänger auf oder vor dem Grundstück des Vermieters außerhalb der Geschäftszeiten ab, haftet der Mieter für eventuelle Schäden bis zum Beginn der Geschäftszeit. Eine Rückgabe zu den Geschäftszeiten ist jederzeit möglich. Bis 21:00 Uhr können die Anhänger auf dem Hof abgestellt werden. Nachts zwischen 21:00 Uhr und 08:00 Uhr morgens können die Anhänger nicht zurück gebracht werden.

Bei Rückgabe muß der Kfz-Schein abgegeben werden.

Defekte an dem Anhänger, auch in technischer Hinsicht, sollten dem Vermieter mitgeteilt werden, damit ein Nachmieter einen ordnungsgemäßen Anhänger erhält.

Gerichtsstand

Lüneburg wurde von beiden Parteien als alleiniger Gerichtsstand vereinbart.

Gute Fahrt wünscht Ihnen:

Ausgabe und Rückgabe des Anhängers erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung.