Mietzeit
Die Mietzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 24 Stunden ab Bestelltermin, nicht vom Abholzeitpunkt. Der Anhänger darf vom Mieter/Vertragspartner dritten Personen nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters überlassen werden.
Übernahme des Anhängers durch den Mieter
Wir überprüfen
mit Ihnen den ordnungsgemäßen Zustand des
Anhängers bei der Übergabe.
Sollten sich bei der Übergabe
bereits Schäden an dem Anhänger befinden, lassen
Sie sich diese bitte auf der Rückseite des Mietvertrages
bestätigen, damit Sie bei der Rückgabe für
diese Schäden nicht haften müssen. Bei der Übernahme
ohne einen derartigen Vorbehalt erkennt der Mieter an, daß
Ihm der Anhänger ohne Mängel ausgehändigt worden
ist.
Lassen Sie sich
bei Unkenntnis die Anhängerfunktion und
Beladungsmöglichkeit erklären. Zurrmaterial
bekommen Sie auf Verlangen vom Vermieter. Die transportierten
Gegenstände müssen gegen Verrutschen gesichert werden.
Der Mieter hat
sich vor Abfahrt von der richtigen Befestigung des
Anhängers an seinem Zugfahrzeug zu überzeugen
und die Beleuchtungseinrichtung zu überprüfen.
Haftung
Die Anhänger
sind Teilkasko, d.h. gegen Brand und Diebstahl mit Einschränkung
versichert.
Der Anteil des Mieters als Aufwandsentschädigung gegenüber dem Vermieter beträgt pro Schadensfall (bei Brand und Diebstahl) 10% des Anhänger-Neupreises.
Die transportierten Gegenstände sind vom Vermieter nicht versichert. Auch für Schäden durch Verschmutzung, Verseuchung oder Feuchtigkeit des Anhängerinnenraumes oder der Ladefläche haftet der Vermieter nicht. Der Haftungsausschluß gilt auch für Schäden am Ladegut, die durch schadhafte Teile des Anhängers hervorgerufen werden.
Übernimmt der
Mieter das Fahrzeug mit Beschädigungen, so geht insoweit
das Risiko auf ihn über. Der Mieter haftet für die
Regulierung der Schäden am Anhänger, die von ihm
schuldhaft verursacht worden sind. Soweit die Art des Schadens
für ein Verschulden des Mieters spricht, d.h. wenn es
sich nicht um typische Abnutzungs- oder Ver-schleißschäden
handelt, hat der Mieter die Beweislast dafür, daß
ihn kein Verschulden trifft.
Unfälle, Brand, Diebstahl sowie Sturmschäden sind unverzüglich dem Vermieter und der Polizei zu melden.
Für nachweisliche Mieteinnahmeverluste bis zur Wiederherstellung des Anhängers oder Nichtabgabe des Kfz-Scheines haftet der Mieter.
Der Vermieter ist berechtigt, diesen Schadenersatz pauschal mit täglich 60% des Tagesmietpreises (Reingewinn) geltend zu machen, wobei dem Mieter vorbehalten bleibt, einen eventuell geringeren Schaden zu beweisen.
Rückgabe
Die Verantwortung über den Anhänger oder dessen Teile bleibt bis zur Übernahme durch den Vermieter beim Mieter.
Stellt der Mieter den Anhänger auf oder vor dem Grundstück des Vermieters außerhalb der Geschäftszeiten ab, haftet der Mieter für eventuelle Schäden bis zum Beginn der Geschäftszeit.
Bei Rückgabe muß der Kfz-Schein abgegeben werden.
Defekte an dem Anhänger, auch in technischer Hinsicht, sollten dem Vermieter mitgeteilt werden, damit ein Nachmieter einen ordnungsgemäßen Anhänger erhält.
Gerichtsstand
Lüneburg wurde von beiden Parteien als alleiniger Gerichtsstand vereinbart.
Gute Fahrt wünscht Ihnen:
Blank
Anhängerverleih
Ausgabe und Rückgabe des Anhängers erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung.
|